Stationäre Pflege

Stationäre Pflegeeinrichtung der Geschwister de Haye’schen Stiftung in Koblenz.

In unseren Wohnbereichen mit Pflege sichern wir die Grund- und Behandlungspflege zu und aktivieren durch vielfältige, fördernde Angebote vorhandene oder verloren gegangene Fähigkeiten.

Wir ermöglichen die Teilnahme an gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen und unterstützen den Menschen bei der Regelung seiner persönlichen Angelegenheiten. Wir sorgen für die hauswirtschaftlichen Belange, wie das Reinigen der Räumlichkeiten und die Pflege der Wäsche sowie für ein abwechslungsreiches und reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Eines unserer wichtigsten Ziele ist die Verbesserung der Lebensqualität für dementiell erkrankte Menschen.

Ein strukturiertes und individuell abgestimmtes Betreuungsanbot soll gewährleisten, dass an Demenz erkrankte Menschen auch in unserer Einrichtung ihren gewohnten Tagesablauf weitgehend beibehalten können. Speziell ausgebildete und geschulte Mitarbeiter garantieren auf Grundlage der Bewohner-Biografie ein weit gefächertes Angebot an tagestrukturierenden Maßnahmen und Aktivitäten zur Gestaltung einer auf den Bedarf der Bewohner abgestimmten Betreuung.

Das tägliche Heimentgelt beträgt ab dem 01.07.2026:

Pflegegrad12345
Pflegesatz60,94 € 78,13 € 95,02 €112,64 €120,57 €
Ausbildungs-refinanzierungs-betrag0,78 € 0,78 € 0,78 € 0,78 € 0,78 €
Ausbildungszuschlag4,00 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 4,00 €
Unterkunft26,16 € 26,16 € 26,16 € 26,16 € 26,16 €
Verpflegung14,12 € 14,12 € 14,12 € 14,12 € 14,12 €
*Investitionskosten Einzelzimmer14,07 € 14,07 € 14,07 € 14,07 € 14,07 €
Gesamtentgelt pro Tag120,07 €137,26 €154,15 € 171,77 € 179,70 €
Pflegekassenzuschuss im Monat131,00 € 805,00 € 1.319,00 € 1.855,00 € 2.096,00
Eigenanteil bei 30,42 Tagen3.521,53 €3.370,45 € 3.370,24 €3.370,24 €3.370,47 €

*Die Investitionskosten im Doppelzimmer betragen z. Zt. 13,05 €

Zusätzlich wird ein Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Höhe von 7,13 € berechnet welcher in der Regel von der Kasse übernommen wird.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  • 15 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI
    von bis einschließlich 12 Monaten,
  • 30 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI
    von mehr als 12 Monaten,
  • 50 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI
    von mehr als 24 Monaten,
  • 75 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei einem Leistungsbezug von mehr als 36 Monaten.

In den monatlichen Entgelten sind folgende Leistungen enthalten:

  1. Mietwert
  2. Alle Nebenkosten (Kanalgebühr, Müllabfuhr, Straßenreinigung)
  3. Vollpension – 6 Mahlzeiten – (auch Diät und Schonkost möglich)
  4. Pflege und Betreuung durch Fachpersonal und fachlich geschultes Personal
  5.  Heizung
  6. Warm- und Kaltwasser
  7. Reinigung des Zimmers
  8. Reinigungskosten für Flure und Treppenhaus
  9. Stromkosten für das Zimmer, die Außenbeleuchtung, das Treppenhaus und die Flure
  10. Rufanlage zum Pflegepersonal bzw. zum Nachtdienst
  11. Gemeinschaftsantenne (Sat-Anschluss, ein Receiver wird nicht benötigt)
  12. Wäschereinigung – auch der privaten Wäsche – (außer chemischer Reinigung)
  13. Nutzung vielfältiger Freizeitangebote

Kostenlose Sonderleistungen
– Haftpflichtversicherung
– Fernsehübertragung aus der Kapelle: z.B. Gottesdienste, Konzerte

Für jeden Bewohner besteht selbstverständlich freie Arztwahl.

Anmeldeformular 
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Pflegedienstleitung

Tel.: 0261/501-230
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 15:00 Uhr

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