Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende Pflege und Betreuung, z.B. während des Urlaubs der pflegenden Angehörigen, zu deren zeitweiliger Entlastung oder im Rahmen der Nachsorge nach Krankenhausaufenthalten. Großzügige Einzelzimmer, ausgestattet mit modernem, elektrisch verstellbarem Pflegebett, Schrank und Sideboard in wohnlichem Design, bequemen Sitzgelegenheiten, Fernseher, ermöglichen einen angenehmen Aufenthalt bis zur Rückkehr in die häusliche Umgebung.

Die Kosten für den Kurzzeitpflegeaufenthalt pro Tag betragen ab dem 01.03.2024:

Pflegegrad
1 2 3 4 5
Pflegesatz
66,80 € 85,64 € 115,54€ 147,10 € 161,20 €
Ausbildungsrefinanzierungsbetrag 0,69 € 0,69 € 0,69 € 0,69 € 0,69 €
Ausbildungszuschlag 4,02 € 4,02 € 4,02 € 4,02 € 4,02 €
Unterkunft 22,63 € 22,63 € 22,63 € 22,63 € 22,63 €
Verpflegung 12,21 € 12,21 € 12,21 € 12,21 € 12,21 €
Investitionskosten 6,42 € 6,42 € 6,42 € 6,42 € 6,42 €
Gesamtentgelt 112,77 € 131,61 € 161,51€ 193,07 € 207,17 €

 

 

Zusätzlich wird ein Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Höhe von 6,52 € berechnet welcher in der Regel von der Kasse übernommen wird. Die Pflegekasse übernimmt außerdem den Pflegesatz, den Ausbildungsrefinanzierungsbetrag und den Ausbildungszuschlag für die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2-5 bis zu 1.774 € im Kalenderjahr. Darüber hinaus kann eine Verhinderungs-pflege in Höhe von 1.612 € beantragt werden.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten von den Gästen getragen werden. Im Rahmen der Entlastungsleistungen haben Sie die Möglichkeit diesen Kostenpunkt im Nachhinein über Ihre Kasse erstattet zu bekommen. Ihren genauen Anspruch für das laufende Jahr können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Download:
Preisliste
Hausprospekt

Checkliste für Ihren Aufenthalt

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt, so dass Sie sich schon zuhause optimal auf Ihren Aufenthalt in der Kurzzeitpflege vorbereiten können.

Von Zuhause sind mitzubringen:

  • Alle Medikamente in der Originalverpackung mit Beipackzettel und versehen mit dem Anbruchsdatum.
    Bitte beachten Sie: Sind von Ihnen mitgebrachte Medikamentenpackungen und Medikamente fehlerhaft (z. B. ohne Originalverpackung, ohne Beipackzettel, Verfallsdatum überschritten) sind die Pflegekräfte verpflichtet, neue Medikamente bei Ihrem Hausarzt zu bestellen.
  • Material zur Versorgung bei einer Inkontinenz oder einem Stoma (falls benötigt)
  • Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator oder Gehstock (falls benötigt)
  • Eine Kopie der Patientenverfügung, der Betreuungsurkunde oder der Vorsorgevollmacht (sofern vorhanden)
  • Als Diabetiker bringen Sie bitte alle Materialien mit, die Sie für die Blutzuckermessung und das Spritzen des Insulins benötigen.

Vom Hausarzt oder aus der Klinik aus der Sie entlassen werden, sind mitzubringen:

  • Aktueller Medikamentenplan, vom Arzt unterschrieben
  • Bescheinigung, dass Sie frei von ansteckungsfähigen Erkrankungen sind
  • Eine Auflistung der bestehenden Erkrankungen oder der letzte Arztbrief/ Entlassungsbrief

 

Tanja Klein

Anmeldung / Beratung / Sekretariat
Tel.: 0261/501-207
E-Mail: klein@dehaye.de

Bürozeiten:
Mo. – Fr.: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Sebastian Lilis

Anmeldung / Beratung / Sekretariat
Tel.: 0261/501-201
E-Mail: info@dehaye.de

Bürozeiten:
Mo. – Do.: 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Fr.: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr